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1. Der Hesborner Kuckuckslauf wird vom Skiclub Hesborn 1977 e.V. veranstaltet.

2. Jegliche Haftung gegenüber den Veranstaltern und seinen Helfern ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache des Teilnehmers. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

3. Die Anmeldung hat gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung zu erfolgen. Die Anmeldung ist nicht übertragbar. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Verhinderte Läufer und Läuferinnen, die sich am Wettkampftag nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen  betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch seine Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Veranstalter seine Personendaten und/oder sein Bildnis durch Druck oder auf Fotos, in Film- oder Videoaufzeichnungen oder auf ähnliche Weise für Zwecke der Werbung oder Information über den Hesborner Kuckuckslauf unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre verwenden darf, ohne dass dafür eine Vergütung gefordert werden kann. Es ist anzumerken, dass die Adressdaten auch über die Starter- und Ergebnislisten weiteren Dritten bekannt werden können.

4. Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer wird im Internet unter www.kuckuckslauf.de in der Starterliste aufgeführt.

5. Die Teilnehmer müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Auf der Strecke sind mehrere Kontrollposten eingerichtet. Wird ein Kontrollposten von einem Teilnehmenden nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Für die zurückzulegenden Distanzen und die möglichen Auszeichnungen gelten die vom Veranstalter festgelegten Regeln. Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert.

6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahme-Bedingungen können zur Androhung des Ausschlusses oder zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss erfolgen durch die Ordner bzw. Organisatoren des Hesborner Kuckuckslaufs. Es besteht kein Anrecht auf den Rücktransport zum Start.

7. Die Benützung fremder Mittel (Fahrräder, Autos etc.) ist strengstens untersagt.

8. Beschwerden gegen Disqualifikationen oder sonstige Beschwerden gegen die Veranstalter müssen 1.5 Stunden nach deren Verfügung schriftlich bei den Organisatoren eingereicht werden. Diese entscheiden endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Die Veranstalter des Hesborner Kuckuckslaufs sind in keiner Weise für Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern oder für die Beschädigung, den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich oder (finanziell) haftbar.

10. Die Veranstalter des Hesborner Kuckuckslaufs behalten sich das Recht vor, den Zeitplan, die Strecken, die Startzeiten und Orte zu ändern, die Veranstaltung infolge extremer Witterungsbedingungen bzw. aus anderen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, wenn von ihnen nach vernünftigem Ermessen keine andere Maßnahme erwartet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Veranstaltung bei jedem Wetter stattfindet.

11. Die Veranstalter des Hesborner Kuckuckslaufs sorgen dafür, dass alle Teilnehmer von den vorstehenden Regelungen durch Veröffentlichung oder auf andere Weise Kenntnis erhalten.

12. Nur ausreichend trainierte Läufer und Läuferinnen (gilt auch für die Begleitung) können an dem Hesborner Kuckuckslauf teilnehmen. Die Veranstalter empfehlen allen Teilnehmenden eine intensive und lange Vorbereitung. Die Organisatoren haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder aber auch ganz aus dem Rennen zu nehmen. Auch kann ihnen der Start verweigert werden.

13. Streckenplan, Höhenprofil, Verpflegungsplan sind unter www.kuckuckslauf.de einzusehen.

14. Zahlungen ausschließlich in EUR. Startgeldpreise gelten immer je Person.

15. Die Ergebnislisten erscheinen auf der Internetseite www.kuckuckslauf.de.

16. Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass ihm die Teilnahmebedingungen des Hesborner Kuckuckslaufs bekannt sind, er damit einverstanden ist und er diese absolut einhalten wird. Die Anmeldung hat erst nach Eingang des Startgeldes beim Veranstalter Gültigkeit.

17. In allen von diesen Teilnahme-Bedingungen nicht erfassten Fällen obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Organisationsteam des Hesborner Kuckuckslaufs.

 

 

 

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